5F_30/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_795/2025 vom 24. April 2026
21. Juli
Sachverhalt
Die Gesuchstellerin focht Beschlüsse einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sowie die Bestellung ihrer Verwaltung an. Nachdem das Bundesgericht auf ihre Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten war, verlangte sie unter Berufung auf Art. 121 lit. d BGG die Revision, weil das Gemeinschaftsreglement angeblich nicht beigezogen worden sei.
Erwägungen
• Art. 121 lit. d BGG greift nicht: Die kantonalen Akten waren beigezogen worden; zudem betraf das frühere Nichteintreten wegen ungenügender Beschwerdebegründung eine von der Tatsachenbasis unabhängige Rechtsanwendung.
• Die Revision dient nicht der erneuten Diskussion der Rechtslage oder der Korrektur einer angeblich falschen Rechtsanwendung.
Entscheid
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen.