4A_253/2026

Bundesgericht

Gesellschaftsrecht

Beschwerde wegen Rechtsverweigerung im Anschluss an die Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich, Einzelgericht, vom 13. April 2026 und vom 27. April 2026 (HE240203-O/HG).

24. Juli

Sachverhalt Die A.________ AG erhob im Anschluss an zwei Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. Nach Vernehmlassungen der Verfahrensbeteiligten zog sie die Beschwerde wegen einer vergleichsweisen Einigung mit der B.________ SA zurück. Erwägungen • Nach einer vergleichsweisen Beilegung der Streitigkeit zwischen der Beschwerdeführerin und der B.________ SA erklärte diese den Rückzug ihrer Beschwerde; das Verfahren war deshalb als erledigt abzuschreiben. • Die Gerichtskosten wurden antragsgemäss der Beschwerdeführerin und der B.________ SA je zur Hälfte auferlegt; mangels Billigkeitsgründen erhielt Rechtsanwalt C.________ keine Parteientschädigung. Entscheid Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
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