1C_710/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Erweiterung/Umbau bestehende Mobilfunkanlage

2. September

Sachverhalt Auf einem Reservoirgrundstück in der Landwirtschaftszone und im Landschaftsschutzgebiet besteht seit 1999 eine bewilligte Mobilfunkanlage. Sunrise und Salt beantragten deren Erweiterung; Anwohner beanstandeten insbesondere die Standortgebundenheit und die ungenügende Prüfung von Alternativstandorten an einer nahegelegenen Hochspannungsleitung. Erwägungen • Art. 24bis Abs. 3 RPG, seit 1. Januar 2026 in Kraft, ist als günstigere Regelung unmittelbar anwendbar: Anpassungen, Erneuerungen und Erweiterungen rechtmässig bestehender Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone gelten von Gesetzes wegen als standortgebunden. • Auch nach bisherigem Recht wäre die Erweiterung zulässig gewesen: Der bestehende, funktechnisch exponierte Standort versorgt die Autobahn und angrenzende Gebiete effizient, beansprucht keine zusätzliche Landwirtschaftsfläche und ist gegenüber den nicht substanziiert bezeichneten Alternativen nicht nachweislich landschaftsschonender. Ein Augenschein war entbehrlich, da die örtlichen Verhältnisse aktenkundig waren. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen; die Baubewilligung blieb bestehen.
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