B-4049/2026

Bundesverwaltungsgericht

Sicherheits- und Friedenspolitik

B-4049/2026

26. August

Sachverhalt Nach seiner Zulassung zum Zivildienst mit 113 Diensttagen reichte X. trotz mehrfacher Fristen und Hinweise keine Einsatzvereinbarung für den mindestens 54-tägigen Ersteinsatz 2026 ein. Das CIVI verpflichtete ihn deshalb von Amtes wegen zu einem Einsatz vom 5. Oktober bis 27. November 2026 und erhob dafür 154 Franken Gebühren. Erwägungen • Die amtliche Aufgebotserteilung war rechtmässig, weil X. die gesetzten, ausreichend bemessenen Fristen trotz Unterstützungshinweisen ungenutzt verstreichen liess; erfolglose, nicht belegte Bewerbungen und allgemeine persönliche Belastungen änderten daran nichts. • Mit dem Versäumnis verlor X. die Wahl von Einsatzort und Tätigkeitsbereich; konkrete unzumutbare Gesundheits-, Sicherheits- oder finanzielle Belastungen waren nicht dargetan, und die Voraussetzungen für einen Aufschub wegen einer äusserst schwierigen Notlage fehlten. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen; das amtliche Aufgebot und die Gebühr von 154 Franken wurden bestätigt.
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