B-4049/2026
Bundesverwaltungsgericht
Sicherheits- und Friedenspolitik
B-4049/2026
26. August
Sachverhalt
Nach seiner Zulassung zum Zivildienst mit 113 Diensttagen reichte X. trotz mehrfacher Fristen und Hinweise keine Einsatzvereinbarung für den mindestens 54-tägigen Ersteinsatz 2026 ein. Das CIVI verpflichtete ihn deshalb von Amtes wegen zu einem Einsatz vom 5. Oktober bis 27. November 2026 und erhob dafür 154 Franken Gebühren.
Erwägungen
• Die amtliche Aufgebotserteilung war rechtmässig, weil X. die gesetzten, ausreichend bemessenen Fristen trotz Unterstützungshinweisen ungenutzt verstreichen liess; erfolglose, nicht belegte Bewerbungen und allgemeine persönliche Belastungen änderten daran nichts.
• Mit dem Versäumnis verlor X. die Wahl von Einsatzort und Tätigkeitsbereich; konkrete unzumutbare Gesundheits-, Sicherheits- oder finanzielle Belastungen waren nicht dargetan, und die Voraussetzungen für einen Aufschub wegen einer äusserst schwierigen Notlage fehlten.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; das amtliche Aufgebot und die Gebühr von 154 Franken wurden bestätigt.