7F_24/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_1297/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 2. März 2026
29. Juli
Sachverhalt
A.________ ersuchte um Revision eines bundesgerichtlichen Urteils und beantragte erfolglos unentgeltliche Rechtspflege. Nach Ansetzung einer Nachfrist zur Zahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 3'000.-- beantragte er am letzten Tag deren Erstreckung, zahlte den Vorschuss jedoch nicht.
Erwägungen
• Eine gesetzliche Nachfrist zur Zahlung des Kostenvorschusses ist grundsätzlich nicht erstreckbar; eine ausnahmsweise zweite Nachfrist setzt besondere, nicht voraussehbare Hinderungsgründe voraus.
• Angespannte finanzielle Verhältnisse genügen hierfür nicht, zumal die unentgeltliche Rechtspflege bereits abgewiesen und auf die fehlende Erstreckbarkeit hingewiesen worden war; mangels Zahlung innert Nachfrist greift die Nichteintretensfolge nach Art. 62 Abs. 3 BGG.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wurde wegen nicht geleisteten Kostenvorschusses nicht eingetreten; das Erstreckungsgesuch wurde abgewiesen.