2D_25/2025
Bundesgericht
Definitives Nichtbestehen der Anwaltsprüfung
22. Juli
Sachverhalt
Nachdem A.________ die schriftlichen Prüfungen beim ersten Mal nicht bestanden und sie bei seinem zweiten Versuch bestanden hatte, fiel er im Dezember 2024 in der mündlichen Prüfung sowie bei seinem letzten Versuch im März 2025 erneut durch. Die Prüfungskommission stellte das definitive Nichtbestehen fest; das Kantonsgericht wies seine Beschwerde ab.
Erwägungen
• Die Begründung war ausreichend: Die Examinatoren erläuterten die Mängel zunächst mündlich und anschliessend schriftlich; diese wurden im kantonalen Verfahren ergänzt, zu dem der Kandidat Stellung nehmen konnte.
• Das Kantonsgericht musste den Sachverhalt und das Recht frei prüfen, mit Zurückhaltung, jedoch ohne seine Kognition auf Willkür zu beschränken; seine Begründung zeigt, dass es diesem Erfordernis nachgekommen ist.
• Die Bewertung war nicht willkürlich: Das Plädoyer liess insbesondere die erwartete rechtliche Analyse vermissen, der Fall enthielt unvollständige Antworten, und die insgesamt negative Beurteilung war nach dem Misserfolg im Plädoyer und in zwei von drei Zusatzteilen vertretbar.
Entscheid
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen; das definitive Nichtbestehen der Anwaltsprüfung wird bestätigt.