7B_796/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Untersuchungshaft

17. Juli

Sachverhalt A.________ wird vorgeworfen, seit 2017 von Kiew aus in krimineller Organisation Callcenter für gewerbsmässige Online-Anlagebetrüge betrieben, deren Tätigkeit verschleiert und die Erlöse als Endbegünstigter erlangt zu haben. Nach seiner Auslieferung in die Schweiz befindet er sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft; diese wurde bis zum 19. Oktober 2026 verlängert. Erwägungen • Der dringende Tatverdacht hinsichtlich gewerbsmässigen Betrugs, gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und schwerer Geldwäscherei besteht aufgrund zahlreicher Indizien fort; er muss sich nicht weiter verdichten, wenn die beschuldigte Person nicht entlastet wird. • Die ausgeprägte Fluchtgefahr besteht angesichts fehlender Bindungen zur Schweiz, erheblicher Auslandsbezüge und der drohenden Sanktion fort; die bereits erstandene Haft beseitigt sie nicht. • Eine Verlängerung um sechs Monate ist ausnahmsweise zulässig, weil die Fluchtgefahr voraussichtlich fortbesteht und das komplexe, umfangreiche Verfahren mit 75 Bundesordnern nicht innert drei Monaten abgeschlossen werden kann. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die sechsmonatige Verlängerung der Untersuchungshaft bleibt bestehen.
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