C-7195/2024
Bundesverwaltungsgericht
C-7195/2024
24. August
Sachverhalt
Französisch-schweizerische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich; die Versicherte, seit 2012 ohne Erwerbstätigkeit, beantragte 2014 eine IV-Rente. Nach Rückweisung zur ergänzenden Abklärung sprach ihr das OAIE eine Viertelsrente (Invaliditätsgrad von 42 %) vom 1. Mai 2015 bis 30. Juni 2020 zu.
Erwägungen
• Das multidisziplinäre Gutachten Cemedex, gestützt auf umfassende Untersuchungen und ein strukturiertes Verfahren hinsichtlich der psychiatrischen Beeinträchtigung, ist beweiskräftig: vollständige Arbeitsunfähigkeit als Reinigungskraft, jedoch seit 2012 60 % in einer angepassten Tätigkeit; die Berichte der behandelnden Ärzte und die französischen Entscheide vermögen daran nichts zu ändern.
• Die Versicherte hätte ohne Gesundheitsschaden zu 50 % gearbeitet, unter Berücksichtigung ihrer ersten Angaben, ihres überwiegend teilzeitlichen Werdegangs und ihrer finanziellen Situation; die gemischte Methode ist anwendbar. Die auf der Grundlage der schweizerischen statistischen Löhne vorgenommene Berechnung ergibt 42 %; eine Haushaltsabklärung ist selbst bei einer 40%igen Einschränkung im Haushalt entbehrlich.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen und der Entscheid bestätigt; die Kosten von 800 Franken werden der Beschwerdeführerin auferlegt.