2C_259/2026

Bundesgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Haft zur Sicherstellung der Wegweisung; Verlängerung

4. August

Sachverhalt Der Beschwerdeführer befand sich in Administrativhaft zur Sicherstellung seiner Wegweisung, deren Verlängerung um einen Monat vom Kantonsgericht bestätigt worden war. Er gelangte an das Bundesgericht und verliess die Schweiz am 12. Mai 2026 in Richtung Frankreich. Erwägungen • Nach der Ausreise des Beschwerdeführers aus der Schweiz fiel sein aktuelles und praktisches Interesse dahin, die Verlängerung seiner Administrativhaft anzufechten. • Das Bundesgericht hätte ausnahmsweise trotz dieses Wegfalls entscheiden können, wenn der Beschwerdeführer in vertretbarer Weise ein durch die EMRK gewährleistetes Recht angerufen hätte; da diese Voraussetzung nicht erfüllt war, wurde die Beschwerde gegenstandslos. Entscheid Die Sache wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.
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