5A_178/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Abänderung Scheidungsurteil (Kindesunterhalt)

25. August

Sachverhalt Die geschiedenen Eltern vereinbarten 2019 Kindesunterhalt von je Fr. 750.-- bzw. später Fr. 950.-- monatlich, ausgehend unter anderem von einem teilweise hypothetischen Einkommen des Vaters von Fr. 5'000.--. Seine 2022 eingereichte Abänderungsklage wegen veränderter Einkommensverhältnisse wurde kantonal abgewiesen. Erwägungen • Die Beschwerde setzt sich weitgehend nicht sachbezogen mit der entscheidenden Frage einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse auseinander und genügt deshalb den Begründungsanforderungen nicht; appellatorische Kritik sowie ein vom vorinstanzlichen Sachverhalt abweichendes Tatsachenfundament bleiben unbeachtlich. • Dass bei der unentgeltlichen Rechtspflege auf das tatsächliche Einkommen, bei der Unterhaltsbemessung hingegen auf die zumutbare Erwerbsfähigkeit und damit gegebenenfalls ein hypothetisches Einkommen abgestellt wird, ist nicht widersprüchlich oder verfassungswidrig. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
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