ATAS/694/2026
GE Cour de justice
ATAS/694/2026
17. August
Sachverhalt
Nach dem Tod des Bezügers von Ergänzungsleistungen am 12. September 2024 verlangte das SPC von dessen zwei Erben CHF 33'948.70 als zu Lebzeiten rechtmässig ausgerichtete Leistungen. Das SPC setzte den Netto-Nachlass auf CHF 94'000 fest, unter Abzug der einzig anerkannten übertragbaren Schulden.
Erwägungen
• Nach Art. 16a LPC ist die Rückerstattung durch den Nachlass geschuldet, wenn das Nettovermögen am Todestag nach Abzug der übertragbaren Schulden, jedoch ohne nach dem Tod entstandene Schulden, CHF 40'000 übersteigt; nachträgliche Kosten nach dem Tod sind nicht abzugsfähig.
• Die einjährige Verwirkungsfrist von Art. 16b LPC begann erst am 20. Februar 2025 zu laufen, als dem SPC eine abgeschlossene Erbschaftserklärung vorlag; bereits zurückerstattete Beträge wurden nicht doppelt angerechnet.
• Die Erlassgewährung ist für die erbrechtliche Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen ausgeschlossen, da Art. 25 LPGA nur unrechtmässig bezogene Leistungen betrifft.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; der Rückerstattungsanspruch von CHF 33'948.70 wird bestätigt.