9C_132/2026
Bundesgericht
Invalidenversicherung
7. August
Sachverhalt
A.________ focht einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz betreffend Invalidenversicherung beim Bundesgericht an. Mit Schreiben vom 6. Juli 2026 zog er die Beschwerde zurück.
Erwägungen
• Der Beschwerdeführer zog seine gegen den kantonalen Entscheid in einer invalidenversicherungsrechtlichen Angelegenheit erhobene Beschwerde zurück; das Verfahren ist daher abzuschreiben.
• Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
Entscheid
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.