9C_132/2026

Bundesgericht

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

7. August

Sachverhalt A.________ focht einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz betreffend Invalidenversicherung beim Bundesgericht an. Mit Schreiben vom 6. Juli 2026 zog er die Beschwerde zurück. Erwägungen • Der Beschwerdeführer zog seine gegen den kantonalen Entscheid in einer invalidenversicherungsrechtlichen Angelegenheit erhobene Beschwerde zurück; das Verfahren ist daher abzuschreiben. • Es werden keine Gerichtskosten erhoben. Entscheid Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
Auf bger.ch öffnen →