5A_260/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Ehescheidung (Verweigerung der Wiederaufnahme des Verfahrens)

9. September

Sachverhalt Nach der Scheidung wurde die Regelung der Nebenfolgen bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Klage der Ehefrau, mit der insbesondere die Gültigkeit des Ehevertrags angefochten wurde, sistiert. Trotz Abweisung dieser Klage in erster Instanz ersuchte der Ehemann um Wiederaufnahme des Verfahrens; die kantonalen Behörden hielten die Sistierung während des Berufungsverfahrens aufrecht. Erwägungen • Die Aufrechterhaltung der Sistierung ist nicht willkürlich, wenn das vermögensrechtliche Verfahren weiterhin einen direkten Einfluss auf die Nebenfolgen der Scheidung hat und die Behörde diesen Vorteil gegen die voraussichtliche Dauer der Sistierung abwägt. • Die Behörde durfte den Ausgang der Berufung abwarten, ohne deren Erfolgsaussichten vorwegzunehmen; sie durfte auch berücksichtigen, dass diese Berufung, auf bestimmte Rechtsfragen beschränkt, rasch behandelt werde. Nach ihrem Entscheid wird eine neue Interessenabwägung zu bestimmen haben, ob eine Sistierung weiterhin gerechtfertigt ist, selbst bei einer Beschwerde an das Bundesgericht. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die Gerichtskosten von 5'000 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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