7B_854/2025

Bundesgericht

Strafprozess

Einstellung einer Strafuntersuchung

20. August

Sachverhalt Nach einem aggressiven Vorfall im Flugzeug wurde C.________ in eine Notfallstation eingeliefert und von B.________ untersucht. Trotz späterer tödlicher Gewalt gegen A.________ entliess der Assistenzarzt C.________ mit Empfehlung einer zeitnahen ambulanten psychiatrischen Behandlung; das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung wurde eingestellt. Erwägungen • Eine strafrechtliche Sorgfaltspflichtverletzung lag nicht vor: Im Zeitpunkt der Untersuchung war C.________ wach, ruhig, orientiert und kooperativ; konkrete Hinweise auf eine fortbestehende Psychose oder Fremdgefährdung bestanden nicht, weshalb sich weder der Beizug eines Psychiaters noch eine fürsorgerische Unterbringung aufdrängte. • Die Vorinstanz durfte das schlüssige amtliche Gutachten dem Privatgutachten vorziehen und auf weitere Beweiserhebungen verzichten; der spätere Gewaltausbruch war aus damaliger Sicht nicht vorhersehbar, und ein Freispruch deutlich wahrscheinlicher als eine Verurteilung. Entscheid Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird nicht eingetreten; die Beschwerde in Strafsachen wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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