1C_763/2025

Bundesgericht

Öffentliches Dienstverhältnis

Öffentliches Dienstrecht; Beendigung des Dienstverhältnisses

13. August

Sachverhalt Die Stadt Lausanne kündigte das Dienstverhältnis von A.________ wegen Ablaufs seines Anspruchs auf Lohnfortzahlung per 31. Juli 2024; das Kantonsgericht bestätigte die Kündigung. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens zog A.________ seine Beschwerde zurück. Erwägungen • Wer eine Beschwerde zurückzieht, gilt grundsätzlich als unterliegende Partei und trägt die bis dahin entstandenen Gerichtskosten; ein Abweichen von dieser Regel war nicht angezeigt. Entscheid Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
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