ZD25.049873

VD Tribunal cantonal

Invalidenversicherung

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27. August

Sachverhalt Bei C.________ wurde 2020 eine rheumatoide Polyarthritis diagnostiziert. Sie absolvierte eine berufliche Umschulung und nahm am 1. Januar 2025 eine administrative Tätigkeit im Umfang von 60 % auf. Die IV-Stelle anerkannte ihr ab Januar 2025 eine Rente entsprechend 27,5 % unter Annahme einer Arbeitsfähigkeit von 75 % in einer angepassten Tätigkeit; sie beantragte eine auf einer maximalen Arbeitsfähigkeit von 60 % beruhende Rente. Erwägungen • Der rheumatologische Bericht des SMR vom Juni 2022 erlaubte es nicht, verlässlich eine Arbeitsfähigkeit von 75 % anzunehmen, da er vor der Umschulung und der administrativen Tätigkeit erstellt worden war, während die behandelnden Ärzte und die Rehabilitationsstelle einen Umfang von 60 % bestätigten. • Die Schmerzen, die Müdigkeit, die entzündlichen Schübe, eine mögliche somatische Verschlechterung sowie das Auftreten eines angstdepressiven Zustands begründeten hinreichende Zweifel, um gestützt auf die Untersuchungspflicht eine multidisziplinäre Expertise anzuordnen, die mindestens die Bereiche Innere Medizin, Rheumatologie und Psychiatrie umfasst. Entscheid Die Beschwerden werden gutgeheissen, die Entscheide aufgehoben und die Sache zur ergänzenden Abklärung und neuen Entscheidung an die IV-Stelle zurückgewiesen.
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