1C_695/2025

Bundesgericht

Grundrecht

Gerichtliche Überprüfung von Polizeigewahrsam sowie einer polizeilichen Wegweisungs-/Fernhalteverfügung

21. August

Sachverhalt A.________ verweigerte in einer Zürcher Polizeiwache trotz Aufforderung die Herausgabe seines Ausweises, verhielt sich zunehmend aggressiv und befolgte eine mündliche Wegweisung nicht. Die Polizei hielt ihn 38 Minuten fest und erliess anschliessend eine schriftliche Wegweisungs-/Fernhalteverfügung; die kantonalen Instanzen bestätigten beide Massnahmen. Erwägungen • Die Wegweisung nach § 33 PolG war nicht willkürlich, weil die Identitätskontrolle zur Aufnahme der Anzeige erforderlich war; für die Anordnung genügt die objektive Widersetzung, ein schuldhaftes Nichtverstehen ist nicht vorausgesetzt. • Der 38-minütige Gewahrsam war als Freiheitsentziehung verhältnismässig: Der Grund wurde unverzüglich auf Hochdeutsch mitgeteilt, der kurzfristige Freiheitsentzug rechtfertigte den fehlenden Anwaltsbeizug, und angesichts des renitenten und aggressiven Verhaltens war kein milderes Mittel ersichtlich. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; das Genugtuungsbegehren bleibt als neues Begehren unzulässig.
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