1C_453/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Baubewilligung

17. Juli

Sachverhalt In der Landwirtschaftszone von St. Niklausen sollte eine bestehende Mobilfunkanlage mit Antennen für drei Mobilfunkanbieter sowie mit DAB-Antennen umgebaut werden; die Bewilligung wurde kantonal letztinstanzlich bestätigt. Anwohner verlangten vor Bundesgericht die Aufhebung und Rückweisung der Baubewilligung, insbesondere wegen angeblich fehlerhafter Strahlungsberechnungen und der Bewilligungspraxis für adaptive 5G-Antennen. Erwägungen • Die Anlagegrenzwerte nach Anhang 1 NISV sind getrennt nach Anlagetyp einzuhalten; Mobilfunk- und Rundfunkantennen müssen daher trotz gemeinsamer Montage nicht gemeinsam berechnete Feldstärken aufweisen, während für die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 die kumulierte Strahlung massgeblich bleibt. • Die Einwände gegen adaptive 5G-Antennen, Korrekturfaktor, Messmethoden und Qualitätssicherung geben keinen Anlass, von der gefestigten Rechtsprechung und den schlüssigen Einschätzungen des BAFU abzuweichen. • Die konkreten Rügen zur Auswechslung der Standortdatenblätter, zur Auswahl der OMEN und zur Distanzberechnung waren mangels hinreichender Auseinandersetzung beziehungsweise angesichts der fachlichen Beurteilung des BAFU unbegründet. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen.
Auf bger.ch öffnen →