1C_430/2025
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
baupolizeiliche Massnahmen, Mobilfunkanlage TG_2267, Nutzungsverbot
17. Juli
Sachverhalt
Für eine rechtskräftig bewilligte Mobilfunkanlage wurde eine adaptive Antenne durch eine andere adaptive Antenne ersetzt. A.________ verlangte deshalb ein vorsorgliches Nutzungsverbot bis zur Klärung der Bewilligungspflicht im noch hängigen Hauptverfahren; Gemeinde, DBU und Verwaltungsgericht wiesen dies ab.
Erwägungen
• Der angefochtene Entscheid über die Verweigerung eines vorsorglichen Nutzungsverbots ist ein Zwischenentscheid; ein nicht wiedergutzumachender Nachteil wurde nicht dargetan, da der Antennenwechsel keine relevante Zunahme der berechneten Immissionen erkennen liess und die Beschwerdeführerin rund 740 m entfernt wohnt.
• Gegen vorsorgliche Massnahmen sind vor Bundesgericht nur hinreichend begründete Verfassungsrügen zulässig; die Beschwerdeführerin beanstandete jedoch hauptsächlich eine Verletzung von RPG und NISV, deren Klärung dem noch hängigen Hauptverfahren vorbehalten bleibt, und übte im Übrigen lediglich appellatorische Kritik.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.