A-2061/2026
Bundesverwaltungsgericht
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Ermessenseinschätzung von Personalverpflegungen
28. August
Sachverhalt
Die Gastronomiegesellschaft erfasste in den Steuerperioden 2019–2022 die Verpflegung ihres Personals weder zuverlässig noch als Gehaltsnebenleistung. Die ESTV schätzte deshalb die steuerbare Bemessungsgrundlage ermessensweise und verlangte zusätzlich Fr. 2'594.– Mehrwertsteuer zum Normalsatz.
Erwägungen
• Mangels Nachweises der behaupteten 50%-Rabatte und vollständiger Kassenerfassung sowie wegen fehlender Lohnausweisdeklaration galten die Personalverpflegungen nach Art. 47 Abs. 2 MWSTV als entgeltlich; die ESTV durfte die direktensteuerlichen Pauschalen heranziehen.
• Die Ermessenseinschätzung anhand von Lohnsumme, durchschnittlichem Stundenlohn, Jahresarbeitszeit und betriebsangepassten Öffnungszeiten war nachvollziehbar; eine offensichtliche Unrichtigkeit wurde nicht nachgewiesen. Der reduzierte Satz scheiterte zudem am fehlenden Nachweis organisatorisch getrennter Take-away-Umsätze.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; auf das subsidiäre Feststellungsbegehren trat das Gericht nicht ein.