7B_491/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Nichtanhandnahme; Nichteintreten

29. Juli

Sachverhalt Das Obergericht Zürich verpflichtete den Beschwerdeführer in zwei Verfahren gegen Nichtanhandnahmeverfügungen, je Fr. 1'800.– Prozesskaution zu leisten. Er focht diese Zwischenverfügungen beim Bundesgericht an. Erwägungen • Die Anordnungen von Prozesskautionen von je Fr. 1'800.– sind Zwischenentscheide; mangels Darlegung eines nicht wiedergutzumachenden rechtlichen Nachteils nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG war die Beschwerde unzulässig. • Ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung beziehungsweise Verzicht auf die Kaution wäre bei der Vorinstanz zu stellen gewesen; der Beschwerdeführer legte ein solches Gesuch nicht dar. Entscheid Die Verfahren wurden vereinigt; auf beide Beschwerden wurde nicht eingetreten.
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