1C_359/2024
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Baubewilligung (Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage)
24. Juli
Sachverhalt
Auf einer hauptsächlich in der Landwirtschaftszone gelegenen Parzelle besteht seit 1986 eine mehrfach bewilligte Mobilfunkanlage. Swisscom beantragte deren Modernisierung, namentlich den Ersatz konventioneller durch adaptive Antennen sowie die Nutzung zusätzlicher Frequenzbänder; die kantonalen Instanzen bewilligten das Vorhaben.
Erwägungen
• Die Umrüstung der bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven 5G-Antennen ist nach dem Worst-Case-Szenario bewilligungsfähig; die geltenden NISV-Grenzwerte, Messmethoden und Qualitätssicherungssysteme sind bundesrechtskonform, und die Einwände gegen die konkrete Berechnung am OMEN Nr. 3 überzeugen nicht.
• Art. 24bis Abs. 3 RPG, seit 1. Januar 2026 in Kraft, gilt mangels Übergangsbestimmung unmittelbar und erklärt die Erweiterung einer rechtmässig bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone von Gesetzes wegen als standortgebunden; überwiegende entgegenstehende Interessen wurden nicht dargetan.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.