1C_593/2024
Bundesgericht
Baubewilligung
17. Juli
Sachverhalt
Nach Felsstürzen wurde die Gefahrenkarte für die Erlenrunse angepasst und auf das Quartier Huob ausgedehnt. Die Gemeinde bewilligte dort eine Murgang-Warnanlage; Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer fochten dies bis vor Bundesgericht an, kritisierten aber ausschliesslich die Gefahrenkarte.
Erwägungen
• Die ausschliesslich gegen die Gefahrenkarte gerichteten Sachverhaltsrügen konnten die Bewilligungsfähigkeit der Murgang-Warnanlage nicht beeinflussen: Deren Zweck und Bewilligungsfähigkeit bestanden auch bei einer tieferen Gefahreneinstufung fort, insbesondere wegen des Schutzes von Leib und Leben und des geringfügigen Eingriffs in die Eigentumsrechte.
• Eine vorfrageweise Überprüfung der Gefahrenkarte war daher nicht entscheidend; der Rechtsschutz bleibt durch die spätere Nutzungsplanung und allfällige Baubewilligungsverfahren auf betroffenen Grundstücken gewährleistet.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.