4A_258/2026

Bundesgericht

Schiedsgerichtsbarkeit

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Sistierung des Schiedsverfahrens

1. September

Sachverhalt In einem internationalen WIPO-Schiedsverfahren mit Sitz in Genf focht die Beklagte einen Teilschiedsspruch beim Bundesgericht an. Während dieses Verfahrens beantragte sie die Sistierung des Schiedsverfahrens; der Einzelschiedsrichter wies das Gesuch ab, worauf sie diese Verfügung anfocht. Erwägungen • Die Abweisung eines Sistierungsgesuchs ist kein nach Art. 190 IPRG anfechtbarer Schiedsentscheid: Massgebend ist der Inhalt, nicht die Bezeichnung der Verfügung. • Die Verfügung entschied ausschliesslich über den prozessualen Sistierungsantrag, band den Einzelschiedsrichter nicht dauerhaft und konnte von ihm später geändert werden; sie ist daher als Entscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbar. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt, ohne Parteientschädigungen.
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