4A_258/2026
Bundesgericht
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Sistierung des Schiedsverfahrens
1. September
Sachverhalt
In einem internationalen WIPO-Schiedsverfahren mit Sitz in Genf focht die Beklagte einen Teilschiedsspruch beim Bundesgericht an. Während dieses Verfahrens beantragte sie die Sistierung des Schiedsverfahrens; der Einzelschiedsrichter wies das Gesuch ab, worauf sie diese Verfügung anfocht.
Erwägungen
• Die Abweisung eines Sistierungsgesuchs ist kein nach Art. 190 IPRG anfechtbarer Schiedsentscheid: Massgebend ist der Inhalt, nicht die Bezeichnung der Verfügung.
• Die Verfügung entschied ausschliesslich über den prozessualen Sistierungsantrag, band den Einzelschiedsrichter nicht dauerhaft und konnte von ihm später geändert werden; sie ist daher als Entscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbar.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt, ohne Parteientschädigungen.