200 2025 430
BE Verwaltungsgericht
Kostenübernahme für Führerausweiskurs C
10. August
Sachverhalt
Der Versicherte war nach langjähriger Tätigkeit im gewerblichen Gütertransport arbeitslos und ab März 2025 im Zwischenverdienst beschäftigt. Er beantragte die Übernahme von Fr. 2'899.– für einen Intensiv-Theoriekurs zum Führerausweis der Kategorie C; das AVA lehnte wegen fehlender arbeitsmarktlicher Indikation ab.
Erwägungen
• Die Erweiterung des Tätigkeitsfelds durch den Führerausweis C genügt nicht: Es war weder belegt, dass Absagen auf dem fehlenden Ausweis beruhten, noch dass die Kündigung des Zwischenverdiensts damit zusammenhing.
• Für die arbeitsmarktliche Indikation fehlte es objektiv an einem gebotenen Kursbedarf, da für die bisherige Tätigkeit mit Kategorie BE offene Stellen bestanden, und subjektiv an erschwerter Vermittelbarkeit, weil der Versicherte bereits im Zwischenverdienst tätig war.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; die Kostenübernahme wurde verweigert.