1C_5/2026

Bundesgericht

Politische Rechte

Stimmrechtsbeschwerde; Gemeindeversammlung vom 2. Juli 2025 (Traktandum 2 Schutzzonenplan, Revision)

30. Juli

Sachverhalt Die Gemeinde Schwyz legte der Bevölkerung die Revision der Schutzzonenplanung vor, versandte mit der Einladung zur Gemeindeversammlung jedoch weder das Schutzreglement noch den Schutzzonenplan; diese waren nur auf der Bauverwaltung und im Internet einsehbar. Die Vorlage wurde am 28. September 2025 mit 3427 zu 2239 Stimmen angenommen; das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Stimmrechtsbeschwerde ab. Erwägungen • Art. 34 Abs. 2 BV verlangte hier die Zustellung des 30 Artikel umfassenden Schutzreglements samt Schutzzonenplan: Wegen deren grosser Tragweite und Komplexität genügten die Botschaft sowie die Auflage und Internetpublikation nicht. • Die schwere Informationsverletzung konnte das Ergebnis trotz des Ja-Überschusses von rund 21 Prozent beeinflusst haben; bei erheblichen Mängeln ist die Abstimmung auch bei nicht knappem Resultat aufzuheben, ohne dass die Kausalität nachgewiesen werden muss. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen; der vorinstanzliche Entscheid und die Abstimmung werden aufgehoben.
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