ATAS/720/2026

GE Cour de justice

Ergänzungsleistung

ATAS/720/2026

17. August

Sachverhalt Nach dem Tod ihres Ehemanns bezog die Versicherte Ergänzungsleistungen und trat in ein Pflegeheim ein. Das SPC rechnete ihr für 2024/2025 weiterhin 91'929.75 bzw. 81'929.75 Franken als amortisierte Vermögensveräusserung an, die auf ungeklärten Vermögensabnahmen des Ehepaars 2012–2014 nach einem Immobilienverkauf beruhten. Erwägungen • Weil das SPC seine früheren Verfügungen revisionsweise neu berechnet hatte, war eine umfassende materielle Prüfung sämtlicher Berechnungselemente zulässig. • Für die Zeit vor dem 1. Januar 2021 durfte eine Vermögensminderung nicht schematisch anhand von Pauschalbeträgen als Vermögensverzicht behandelt werden; tatsächliche und nachgewiesene Ausgaben, einschliesslich luxuriöser Ausgaben, sind zu berücksichtigen. Das SPC hatte zudem die in den Steuerveranlagungen ausgewiesenen Lebensversicherungs-/Sparprämien und freiwilligen Zuwendungen nicht eingerechnet und den Ausgangsvermögensstand nicht korrekt abgeklärt. Entscheid Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, der Einspracheentscheid aufgehoben und die Sache zur ergänzenden Abklärung, Neuberechnung und neuen Verfügung an das SPC zurückgewiesen.
Auf bger.ch öffnen →