8C_802/2023

Bundesgericht

Unfallversicherung

Verwertbarkeit von Observationsmaterial

20. August

Sachverhalt A. erlitt bei einem Motorradunfall eine Knieverletzung und bezog von der Suva Heilbehandlung und Taggelder. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers liess ihn observieren; gestützt auf dieses Material stellte die Suva die Leistungen ein und forderte Taggelder zurück. Das kantonale Gericht bestätigte diesen Entscheid. Erwägungen Entscheid Hinweis Der Text enthält nur den Zwischenentscheid zur Verwertbarkeit des Observationsmaterials und endet vor dem vollständigen Verfahrensausgang, insbesondere vor dem Entscheid über die Rückforderung und den weiteren Leistungsanspruch.
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