8C_802/2023
Bundesgericht
Verwertbarkeit von Observationsmaterial
20. August
Sachverhalt
A. erlitt bei einem Motorradunfall eine Knieverletzung und bezog von der Suva Heilbehandlung und Taggelder. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers liess ihn observieren; gestützt auf dieses Material stellte die Suva die Leistungen ein und forderte Taggelder zurück. Das kantonale Gericht bestätigte diesen Entscheid.
Erwägungen
—
Entscheid
—
Hinweis
Der Text enthält nur den Zwischenentscheid zur Verwertbarkeit des Observationsmaterials und endet vor dem vollständigen Verfahrensausgang, insbesondere vor dem Entscheid über die Rückforderung und den weiteren Leistungsanspruch.