6B_206/2026
Bundesgericht
Urkundenfälschung, Widerhandlung gegen das BetmG; Widerruf des bedingten Strafvollzugs, Strafzumessung; Löschung des DNA-Profils etc.; Willkür, Verwertbarkeit
10. September
Sachverhalt
Das Obergericht bestätigte Schuldsprüche wegen Betäubungsmitteldelikten, Urkunden- und Ausweisfälschung sowie AIG-Widerhandlungen und erhöhte die Strafe unter Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe auf 6,5 Jahre. Es legte der Strafzumessung grössere Kokainmengen zugrunde als das erstinstanzliche, insoweit rechtskräftige Urteil.
Erwägungen
• Die Verurteilungen wegen Ausweisfälschung und AIG-Widerhandlungen sind rechtens: Die Beweiswürdigung zur gefälschten Unterschrift ist nicht willkürlich, und die aus der Überwachung gewonnenen beziehungsweise daran anknüpfenden Beweise wären mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf legalem Ermittlungsweg erhoben worden.
• Bei der Strafzumessung durfte das Obergericht den rechtskräftig festgestellten Sachverhalt nicht durch eine eigene Beweiswürdigung und eine grössere Kokainmenge ersetzen; seine Bindung an die erstinstanzlichen Feststellungen schliesst dies aus.
Entscheid
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, das Urteil zur neuen Strafzumessung zurückgewiesen und im Übrigen abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.