6B_206/2026

Bundesgericht

Straftaten

Urkundenfälschung, Widerhandlung gegen das BetmG; Widerruf des bedingten Strafvollzugs, Strafzumessung; Löschung des DNA-Profils etc.; Willkür, Verwertbarkeit

10. September

Sachverhalt Das Obergericht bestätigte Schuldsprüche wegen Betäubungsmitteldelikten, Urkunden- und Ausweisfälschung sowie AIG-Widerhandlungen und erhöhte die Strafe unter Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe auf 6,5 Jahre. Es legte der Strafzumessung grössere Kokainmengen zugrunde als das erstinstanzliche, insoweit rechtskräftige Urteil. Erwägungen • Die Verurteilungen wegen Ausweisfälschung und AIG-Widerhandlungen sind rechtens: Die Beweiswürdigung zur gefälschten Unterschrift ist nicht willkürlich, und die aus der Überwachung gewonnenen beziehungsweise daran anknüpfenden Beweise wären mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf legalem Ermittlungsweg erhoben worden. • Bei der Strafzumessung durfte das Obergericht den rechtskräftig festgestellten Sachverhalt nicht durch eine eigene Beweiswürdigung und eine grössere Kokainmenge ersetzen; seine Bindung an die erstinstanzlichen Feststellungen schliesst dies aus. Entscheid Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, das Urteil zur neuen Strafzumessung zurückgewiesen und im Übrigen abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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