7B_807/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Nichteintreten auf Einsprache; Rückzug

17. August

Sachverhalt Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den kantonalen Entscheid, mit dem auf seine Einsprache wegen Verspätung nicht eingetreten worden war. Er zog die Beschwerde während des bundesgerichtlichen Verfahrens zurück. Erwägungen Entscheid Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben.
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