8C_396/2025

Bundesgericht

Unfallversicherung

Unfallversicherung

7. August

Sachverhalt Nach einem Schulterunfall 2005 und einem Unfall am rechten Arm 2018 erhöhte die Suva die Invalidenrente ab März 2022 auf 14 %. Das kantonale Gericht hob diese Zusprache nach angedrohter reformatio in peius auf, weil es bei einem Invaliditätsgrad von 7 % keinen Rentenanspruch annahm. Erwägungen • Die medizinischen Beurteilungen und die EFL belegen eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit in sehr leichten bis leichten angepassten Tätigkeiten; zusätzliche Abklärungen waren nicht erforderlich. • Für das Valideneinkommen durfte 2022 mangels konkreter Anhaltspunkte für eine berufliche Weiterentwicklung der statistische Lohn einer einfachen Hilfstätigkeit im Baugewerbe herangezogen werden; ein leidensbedingter Abzug vom Invalideneinkommen war angesichts des tatsächlich erzielbaren, hochgerechneten Verdienstes nicht angezeigt. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; der Rentenanspruch bleibt bei einem Invaliditätsgrad von 7 % verneint.
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