6B_313/2026

Bundesgericht

Straftaten

Benützen eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne gültigen Fahrausweis; Nichteintreten

21. Juli

Sachverhalt A.________ erhob gegen ein kantonsgerichtliches Urteil betreffend Benützen eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne gültigen Fahrausweis Beschwerde beim Bundesgericht. Den verlangten Kostenvorschuss bezahlte er trotz Nachfrist nicht; die Nachfristverfügung wurde mit dem Vermerk «nicht abgeholt» retourniert. Erwägungen • Der Beschwerdeführer bezahlte den Kostenvorschuss von Fr. 800.– weder innerhalb der angesetzten Frist noch innerhalb der nicht erstreckbaren Nachfrist; die Nachfristansetzung gilt trotz Nichtabholung als zugestellt, da er mit Post des Bundesgerichts rechnen musste. • Die Beschwerde wäre zudem wegen ungenügender Begründung nach Art. 42 Abs. 2 BGG unzulässig gewesen; deshalb erfolgte das Nichteintreten im Verfahren nach Art. 108 BGG. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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