1C_452/2025
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage
17. Juli
Sachverhalt
Swisscom wollte in der Landwirtschaftszone einer bestehenden Mobilfunkanlage vier konventionelle durch adaptive 5G-Antennen ersetzen. Die kantonalen Behörden bewilligten den Umbau; Anwohnerinnen und Anwohner bestritten insbesondere die Sendeleistungs- und Strahlungsberechnung sowie die Kontrollierbarkeit der Immissionen.
Erwägungen
• Für den Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte ist bei adaptiven Antennen die im Standortdatenblatt beantragte, nicht die technisch maximal mögliche Sendeleistung massgeblich; ein Korrekturfaktor war hier nicht bewilligt und hätte ein ordentliches Baugesuch erfordert.
• Die Berechnung der Strahlenbelastung bei OMEN Nr. 4 ist aufgrund der plausiblen Beurteilung des BAFU nicht zu beanstanden; die Worst-Case-Betrachtung, die METAS-Messmethoden und das Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen sind bundesrechtskonform.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.