1C_452/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage

17. Juli

Sachverhalt Swisscom wollte in der Landwirtschaftszone einer bestehenden Mobilfunkanlage vier konventionelle durch adaptive 5G-Antennen ersetzen. Die kantonalen Behörden bewilligten den Umbau; Anwohnerinnen und Anwohner bestritten insbesondere die Sendeleistungs- und Strahlungsberechnung sowie die Kontrollierbarkeit der Immissionen. Erwägungen • Für den Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte ist bei adaptiven Antennen die im Standortdatenblatt beantragte, nicht die technisch maximal mögliche Sendeleistung massgeblich; ein Korrekturfaktor war hier nicht bewilligt und hätte ein ordentliches Baugesuch erfordert. • Die Berechnung der Strahlenbelastung bei OMEN Nr. 4 ist aufgrund der plausiblen Beurteilung des BAFU nicht zu beanstanden; die Worst-Case-Betrachtung, die METAS-Messmethoden und das Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen sind bundesrechtskonform. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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