5A_612/2025

Bundesgericht

Familienrecht

Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft (Unterhaltsbeiträge)

19. August

Sachverhalt Im Eheschutzverfahren wurden die Unterhaltsbeiträge für die beiden Töchter und die Ehefrau nach Rückweisung durch das Bundesgericht neu festgesetzt. Der Ehemann focht den neuen kantonalen Entscheid insbesondere hinsichtlich seines hypothetischen Einkommens, des behaupteten stabilen Konkubinats der Ehefrau und der Verpflichtung an, nicht aus der Schweiz wegzuziehen, an. Considérants • Aufgrund der Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids waren das bereits festgelegte hypothetische Einkommen von 10'000 Franken und die nicht bestrittene Wegzugsverpflichtung endgültig entschieden; darauf konnte nicht zurückgekommen werden. • Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs betreffend das Konkubinat war unbegründet, da dessen Stabilität nicht glaubhaft gemacht worden war; die allgemeinen Gleichbehandlungsrügen genügten mangels substanziierter Willkürrüge ebenfalls nicht. Entscheid Die Beschwerde wurde im Umfang ihrer Zulässigkeit abgewiesen; die Gerichtskosten von 2'000 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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