6B_781/2025
Bundesgericht
Einfache qualifizierte Körperverletzung; qualifizierte Drohung; versuchte Nötigung; Zivilforderungen
20. August
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt hatte B.A.________ insbesondere seine Ehefrau damit bedroht, sie und ihre Familie zu töten, falls sie sich scheiden lasse und in ihr Heimatland zurückkehre. Das kantonale Gericht verurteilte ihn wegen versuchter qualifizierter Drohung und qualifizierter Tätlichkeiten, sprach ihn jedoch vom Vorwurf der versuchten Nötigung frei und wies die Zivilforderungen ab.
Erwägungen
• Art. 180 StGB ist nur erfüllt, wenn das Opfer tatsächlich in Schrecken oder Angst versetzt worden ist; andernfalls können ausdrückliche Drohungen, wie vom kantonalen Gericht angenommen, einen Versuch darstellen.
• Aus der kantonalen Begründung ergab sich nicht, weshalb der Beschwerdegegner nicht die Absicht gehabt haben sollte, die Freiheit seiner Ehefrau zu beeinträchtigen, sich scheiden zu lassen und in ihr Heimatland zurückzukehren; die Sache war daher zur Ergänzung der Feststellungen und zur Prüfung der versuchten Nötigung sowie eines allfälligen unvollendeten Konkurrenzverhältnisses zurückzuweisen.
Entscheid
Beschwerde teilweise gutgeheissen, Urteil aufgehoben und Sache zu neuer Entscheidung zurückgewiesen; im Übrigen abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.