4A_251/2026
Bundesgericht
Beschwerde wegen Rechtsverweigerung im Anschluss an die Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich, Einzelgericht, vom 13. April 2026 und vom 27. April 2026 (HE240200-O/HG).
24. Juli
Sachverhalt
Die A.________ AG erhob im Anschluss an Schreiben des Handelsgerichts Zürich Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. Nach einer vergleichsweisen Beilegung der Streitigkeit zog sie die Beschwerde zurück; die B.________ AG stimmte der Verfahrenserledigung zu.
Erwägungen
• Nach vergleichsweiser Beilegung der Streitigkeit zwischen der Beschwerdeführerin und der B.________ AG war das Verfahren wegen Rückzugs der Beschwerde als erledigt abzuschreiben (Art. 32 Abs. 2 BGG).
• Die Gerichtskosten wurden antragsgemäss der Beschwerdeführerin und der B.________ AG je zur Hälfte auferlegt; Parteientschädigungen wurden weder ihnen noch Rechtsanwalt C.________ zugesprochen.
Entscheid
Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.