7B_806/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Einstellungsverfügung

17. August

Sachverhalt A.________ hat B.________ wegen verschiedener Straftaten, darunter Sexualdelikte, angezeigt; die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat die Beschwerde gegen die Einstellung, soweit darauf eingetreten werden konnte, abgewiesen, worauf A.________ das Bundesgericht anrief und die Aufhebung sowie die Rückweisung zur neuen Untersuchung beantragte. Erwägungen • Die Beschwerdeführerin setzt sich nicht mit der Begründung des kantonalen Urteils auseinander, wonach auch unter subjektivem Gesichtspunkt keine ausreichenden Anhaltspunkte für die angezeigten Sexualdelikte bestanden. • Die Rügen, die auf einer eigenen Sachverhaltsdarstellung beruhen, vermögen weder Willkür bei der Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung noch eine Verletzung des Grundsatzes in dubio pro duriore aufzuzeigen; die Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG sind nicht erfüllt. Entscheid Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
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