4A_235/2026
Bundesgericht
Festsetzung des Anfangsmietzinses
27. August
Sachverhalt
Die Mieterin verlangte nach langjähriger Miete die Herabsetzung des Anfangsmietzinses von Fr. 1'220 auf Fr. 486 monatlich sowie Rückerstattung zu viel bezahlter Mietzinse. Das Kantonsgericht bestätigte, dass sich der für die Nettorendite massgebende Sachverhalt nicht zuverlässig feststellen lasse.
Erwägungen
• Die eigene Nettorenditeberechnung der Mieterin vermochte die vorinstanzliche negative Sachverhaltsfeststellung nicht als willkürlich auszuweisen; blosse abweichende tatsächliche Schlussfolgerungen genügen vor Bundesgericht nicht.
• Mangels hinreichend begründeter Sachverhalts- oder Beweiswürdigungsrüge blieb die vorinstanzliche Feststellung verbindlich, weshalb auf die darauf aufbauenden Berechnungen nicht einzugehen war.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; der Anfangsmietzins und die kantonale Regelung blieben bestehen.