2C_296/2026

Bundesgericht

Grundrecht

Nachträgliche Überprüfung der Eignung als Behörden- und Gerichtsdolmetscherin; vorsorgliche Massnahmen

1. September

Sachverhalt Die im Kanton Zürich akkreditierte Behörden- und Gerichtsdolmetscherin sollte sich wegen einer beanstandeten Zeugenbefragung einer mündlichen Sprachüberprüfung unterziehen. Für den Fall einer Verschiebung wurde ihr die Akkreditierung vorsorglich entzogen und dem Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen; die Wiederherstellung verweigerte die Vorinstanz. Erwägungen • Der Zwischenentscheid ist anfechtbar, weil der vorsorgliche Akkreditierungsentzug die weitere Tätigkeit für kantonale Behörden während des Verfahrens verhindert und damit einen nicht wiedergutzumachenden rechtlichen Nachteil bewirkt. • Der Entzug der aufschiebenden Wirkung verletzt weder die Wirtschaftsfreiheit noch das rechtliche Gehör: Er beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, dient dem Schutz des fairen Verfahrens und der Parteirechte und ist angesichts konkreter Übersetzungsfehler, einer unvollständigen Belehrung und des Abbruchs einer Einvernahme verhältnismässig. Die Vorinstanz durfte summarisch entscheiden und die öffentlichen Interessen höher gewichten. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; der vorsorgliche Entzug der Akkreditierung bleibt bestehen.
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