5A_644/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Anordnung der Versteigerung eines Liquidationsanteils an Gesamteigentum

19. August

Sachverhalt In drei Pfändungsgruppen wurde der Liquidationsanteil des Schuldners am Gesamteigentum an einer Liegenschaft gepfändet und dessen Versteigerung angeordnet. Das Kantonsgericht trat auf die dagegen erhobene Beschwerde wegen ungenügender Begründung nicht ein; zudem erachtete es die Beschwerdefrist als abgelaufen. Erwägungen • Im bundesgerichtlichen Verfahren gegen einen Nichteintretensentscheid muss sich die Beschwerde gezielt mit den tragenden Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzen. • Die pauschalen Vorbringen, die kantonale Beschwerde sei ausreichend begründet gewesen, Protokolle seien nicht gewürdigt worden und es liege Rechtsverweigerung vor, genügten nicht; ebenso wenig wurde eine Rechtsverletzung durch den Verzicht auf eine Nachfrist dargelegt. Entscheid Auf die Beschwerde wurde im vereinfachten Verfahren wegen offensichtlich ungenügender Begründung nicht eingetreten; die Gerichtskosten von Fr. 1'500.– wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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