E-3/2022

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Neubeurteilung iranischer Asylgesuche

9. September

Sachverhalt Das SEM lehnte die Asylgesuche einer iranischen Mutter und ihrer Kinder ab, ordnete die Wegweisung an und schob deren Vollzug wegen Unzumutbarkeit auf. Im Beschwerdeverfahren änderte sich die Lage im Iran durch landesweite Proteste, massive Repression sowie anschliessende internationale Kriegshandlungen grundlegend und unübersichtlich. Erwägungen • Wegen der seit Ende 2025 erheblich veränderten und weiterhin offenen politischen, sicherheitsbezogenen und sozioökonomischen Lage kann die Flüchtlingseigenschaft iranischer Staatsangehöriger nicht zuverlässig auf Grundlage der bisherigen Sachverhaltsabklärung beurteilt werden. • Das Bundesverwaltungsgericht darf die dafür erforderlichen grundlegenden Abklärungen nicht erstmals selbst vornehmen, weil dadurch die gesetzliche Zuständigkeitsordnung und eine Instanz verloren gingen; das SEM hat den Sachverhalt zu ergänzen und die Asylgesuche neu zu beurteilen. Entscheid Die Beschwerde wurde hinsichtlich der Aufhebung gutgeheissen, die SEM-Verfügung aufgehoben und die Sache zur vollständigen Sachverhaltsfeststellung und Neubeurteilung zurückgewiesen; es wurden keine Verfahrenskosten erhoben und eine Parteientschädigung zugesprochen.
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