7B_746/2025
Bundesgericht
Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern; Willkür
30. Juli
Sachverhalt
A.________ soll zwischen Dezember 2011 und Dezember 2015 in sechs Fällen sexuelle Handlungen an seiner rund 20 Jahre jüngeren, damals 12- bis 15-jährigen Nachbarin vorgenommen haben. Das Bezirksgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung; das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche.
Erwägungen
• Die Anklage genügt dem Anklagegrundsatz, obwohl sie die sechs regelmässigen Übergriffe nur approximativ mit Zeiträumen von bis zu zwei Jahren umschreibt, weil die einzelnen Taten durch detaillierte Handlungs-, Orts- und Tageszeitangaben klar unterscheidbar und die Verteidigungsrechte gewährleistet sind.
• Ein Glaubhaftigkeitsgutachten und der Beizug der vollständigen Krankenakte waren nicht erforderlich: Die Aussagen der inzwischen erwachsenen Geschädigten waren richterlich beurteilbar, besondere Umstände wie schwer interpretierbare kindliche Aussagen oder eine die Aussageehrlichkeit beeinträchtigende Störung waren nicht ausgewiesen.
• Die vorinstanzliche Beweiswürdigung ist nicht willkürlich; insbesondere werden die konsistenten Aussagen durch Chatverläufe gestützt, während die appellatorische Gegenwürdigung des Beschwerdeführers den strengen Begründungsanforderungen nicht genügt.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die vorinstanzlichen Schuldsprüche bleiben bestehen.