7B_746/2025

Bundesgericht

Straftaten

Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern; Willkür

30. Juli

Sachverhalt A.________ soll zwischen Dezember 2011 und Dezember 2015 in sechs Fällen sexuelle Handlungen an seiner rund 20 Jahre jüngeren, damals 12- bis 15-jährigen Nachbarin vorgenommen haben. Das Bezirksgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung; das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche. Erwägungen • Die Anklage genügt dem Anklagegrundsatz, obwohl sie die sechs regelmässigen Übergriffe nur approximativ mit Zeiträumen von bis zu zwei Jahren umschreibt, weil die einzelnen Taten durch detaillierte Handlungs-, Orts- und Tageszeitangaben klar unterscheidbar und die Verteidigungsrechte gewährleistet sind. • Ein Glaubhaftigkeitsgutachten und der Beizug der vollständigen Krankenakte waren nicht erforderlich: Die Aussagen der inzwischen erwachsenen Geschädigten waren richterlich beurteilbar, besondere Umstände wie schwer interpretierbare kindliche Aussagen oder eine die Aussageehrlichkeit beeinträchtigende Störung waren nicht ausgewiesen. • Die vorinstanzliche Beweiswürdigung ist nicht willkürlich; insbesondere werden die konsistenten Aussagen durch Chatverläufe gestützt, während die appellatorische Gegenwürdigung des Beschwerdeführers den strengen Begründungsanforderungen nicht genügt. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die vorinstanzlichen Schuldsprüche bleiben bestehen.
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