6B_262/2026

Bundesgericht

Straftaten

Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Gefährdung des Lebens, mehrfache einfache Körperverletzung usw.; Landesverweisung, Eintrag im SIS; Willkür, Unschuldsvermutung

10. August

Sachverhalt Das Appellationsgericht verurteilte A.________ unter anderem wegen Betäubungsmitteldelikten sowie mehrfacher Gewalt- und Gefährdungsdelikte zu 54 Monaten Freiheitsstrafe und verwies ihn für zehn Jahre des Landes. Es ordnete zudem die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS an. Erwägungen • Die zusammenfassende Beweiswürdigung des Tatkomplexes häuslicher Gewalt war angesichts des engen sachlichen und örtlichen Zusammenhangs zulässig; glaubhafte, detaillierte und weitgehend konstante Aussagen der ehemaligen Ehefrau durften auch ohne objektive Beweismittel einfache Körperverletzungen und Tätlichkeiten belegen. • Ein schwerer persönlicher Härtefall liegt nicht vor: Der Beschwerdeführer ist in der Schweiz weder beruflich noch sprachlich gefestigt, und die Beziehung zu seinen Kindern ist zerrüttet; eine Interessenabwägung erübrigt sich daher, ebenso ist die SIS-Ausschreibung rechtmässig. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die zehnjährige Landesverweisung und der SIS-Eintrag bleiben bestehen.
Auf bger.ch öffnen →