1C_407/2026

Bundesgericht

Verwaltungsverfahren

Kantonales Verwaltungsverfahren; verwaltungsrechtliche Kontrolle einer Ausweisungsverfügung

20. August

Sachverhalt Die Polizei wies A.________ nach einer Anzeige seines minderjährigen Sohnes wegen einfacher Körperverletzung und Todesdrohungen für sechs Tage aus der gemeinsamen Wohnung aus. Nachdem die zivilrechtlichen Rechtsmittel erfolglos geblieben waren, focht er die Massnahme zusätzlich verwaltungsrechtlich an und verlangte deren Feststellung als unverhältnismässig. Erwägungen • Bei Einreichung der kantonalen Beschwerde bestand kein aktuelles praktisches Interesse mehr, da die auf sechs Tage befristete Ausweisung bereits beendet war. • Auf die ausnahmsweise Voraussetzung des aktuellen Interesses kann trotz fehlender rechtzeitiger gerichtlicher Überprüfbarkeit nicht verzichtet werden, weil der Beschwerdeführer kein hinreichendes öffentliches Interesse von grundsätzlicher Bedeutung darlegte; seine Einwände betrafen nur die konkrete Auseinandersetzung und persönlichen Folgen der kurzen Massnahme. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.
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