1C_407/2026
Bundesgericht
Kantonales Verwaltungsverfahren; verwaltungsrechtliche Kontrolle einer Ausweisungsverfügung
20. August
Sachverhalt
Die Polizei wies A.________ nach einer Anzeige seines minderjährigen Sohnes wegen einfacher Körperverletzung und Todesdrohungen für sechs Tage aus der gemeinsamen Wohnung aus. Nachdem die zivilrechtlichen Rechtsmittel erfolglos geblieben waren, focht er die Massnahme zusätzlich verwaltungsrechtlich an und verlangte deren Feststellung als unverhältnismässig.
Erwägungen
• Bei Einreichung der kantonalen Beschwerde bestand kein aktuelles praktisches Interesse mehr, da die auf sechs Tage befristete Ausweisung bereits beendet war.
• Auf die ausnahmsweise Voraussetzung des aktuellen Interesses kann trotz fehlender rechtzeitiger gerichtlicher Überprüfbarkeit nicht verzichtet werden, weil der Beschwerdeführer kein hinreichendes öffentliches Interesse von grundsätzlicher Bedeutung darlegte; seine Einwände betrafen nur die konkrete Auseinandersetzung und persönlichen Folgen der kurzen Massnahme.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.