1C_514/2025

Bundesgericht

Strassenbau und Strassenverkehr

Entzug des Führerausweises

26. August

Sachverhalt Nach einem rechtskräftig festgestellten Führen in fahrunfähigem Zustand ordnete das Aargauer Strassenverkehrsamt vorsorglich einen Sicherungsentzug und eine verkehrsmedizinische Begutachtung an. Im Verfahren um die Wiederzulassung liess die Polizei Basel-Landschaft ein Gutachten erstellen, das die Fahreignung verneinte; darauf gestützt bestätigten die Aargauer Behörden den definitiven Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit. Erwägungen • Dass das Gutachten von einer Behörde eines anderen Kantons und nicht von der für den Sicherungsentzug zuständigen Aargauer Behörde eingeholt wurde, macht es nicht unverwertbar; als fachlich korrektes Gutachten durfte es aufgrund freier Beweiswürdigung berücksichtigt werden. • Die Gehörsrüge betreffend das Verfahren vor dem Departement war verspätet; vor Verwaltungsgericht hatte der Beschwerdeführer Kenntnis vom Gutachten und ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme, ohne Ergänzungsfragen zu stellen. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; der Sicherungsentzug bleibt bestehen.
Auf bger.ch öffnen →