B-7528/2024
Bundesverwaltungsgericht
Kurzarbeitsentschädigung für Lernende und Abrufarbeitnehmende
25. August
Sachverhalt
Eine Restaurations- und Hotelbetriebsgesellschaft bezog von März 2020 bis Juli 2021 Kurzarbeitsentschädigung. Das SECO forderte Fr. 13'968.15 zurück, namentlich wegen Leistungen für eine Lernende ohne angebliche vorgängige Bewilligung, zwei erst kurz angestellte Abrufarbeitnehmerinnen sowie ferienbedingte Ausfallstunden.
Erwägungen
• Eine vorgängige ausdrückliche Bewilligung der kantonalen Amtsstelle ist für Kurzarbeitsentschädigung zugunsten Lernender nicht erforderlich; deren rechtskräftiger Verzicht auf Einsprache genügt, sofern Ausbildung sichergestellt, der Betrieb behördlich geschlossen und keine anderweitige Lohnfinanzierung erfolgt ist. Die teilweise Fortführung des Restaurants mit Take-away schliesst die Betriebsschliessung nicht aus.
• Die Rückforderung für die Abrufarbeitnehmerinnen war verwirkt, weil deren fehlende sechsmonatige Anstellung bereits aus den Auszahlungsunterlagen ersichtlich war; nicht verwirkt und rechtmässig war dagegen die Rückforderung für ferienbedingte Ausfallstunden.
Entscheid
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen; die Rückforderung wurde auf Fr. 5'244.75 reduziert, im Übrigen abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.