7F_34/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_289/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 6. Mai 2026
20. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf eine Beschwerde von A.________ gegen einen Beschluss des Kantonsgerichts Basel-Landschaft wegen eines offensichtlichen Begründungsmangels nicht eingetreten. A.________ verlangte daraufhin die Revision und berief sich auf ein neu eingereichtes Arztzeugnis.
Erwägungen
• Bei einem zu revidierenden Nichteintretensentscheid muss sich der angerufene Revisionsgrund auf die Nichteintretensmotive beziehen; die formell-rechtliche Würdigung des früheren Nichteintretens lässt sich im Revisionsverfahren nicht überprüfen.
• Das neue Arztzeugnis und das Begehren um materielle Neubeurteilung weisen keinen gesetzlichen Revisionsgrund nach Art. 121–123 BGG aus.
Entscheid
Das Revisionsgesuch wurde abgewiesen; ebenso wurde die unentgeltliche Rechtspflege verweigert.