7F_34/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_289/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 6. Mai 2026

20. August

Sachverhalt Das Bundesgericht war auf eine Beschwerde von A.________ gegen einen Beschluss des Kantonsgerichts Basel-Landschaft wegen eines offensichtlichen Begründungsmangels nicht eingetreten. A.________ verlangte daraufhin die Revision und berief sich auf ein neu eingereichtes Arztzeugnis. Erwägungen • Bei einem zu revidierenden Nichteintretensentscheid muss sich der angerufene Revisionsgrund auf die Nichteintretensmotive beziehen; die formell-rechtliche Würdigung des früheren Nichteintretens lässt sich im Revisionsverfahren nicht überprüfen. • Das neue Arztzeugnis und das Begehren um materielle Neubeurteilung weisen keinen gesetzlichen Revisionsgrund nach Art. 121–123 BGG aus. Entscheid Das Revisionsgesuch wurde abgewiesen; ebenso wurde die unentgeltliche Rechtspflege verweigert.
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