1F_1/2026

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 1C_547/2024 vom 2. Juli 2025

28. August

Sachverhalt A.________, Eigentümer von Parzellen am Rand der Bauzone von Leysin, focht die Errichtung einer kantonalen Reservatzone an, die der Revision der kommunalen Planung dienen sollte. Nach Abweisung seiner Beschwerde ersuchte er um Revision des bundesgerichtlichen Urteils und reichte einen am 30. September 2025 erstellten Bericht ein, der belegen sollte, dass die Überdimensionierung geringer sei als angegeben. Erwägungen • Der Bericht stellt ein echtes Novum dar, da er im Zeitpunkt des angefochtenen Urteils noch nicht existierte; er kann daher keine Revision gestützt auf Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG begründen, und sein Fehlen in den Akten schliesst auch ein Versehen im Sinne von Art. 121 lit. d BGG aus. • Unabhängig von seiner Zulässigkeit ist das genaue Ausmass der Überdimensionierung nicht entscheidend: Art. 27 RPG verlangt lediglich die Notwendigkeit einer Anpassung der Planung; das Alter des Plans von 1979 und die Pflicht, die Bauzone neu festzulegen, rechtfertigten das Einfrieren der Baurechte. Entscheid Das Revisionsgesuch wird abgewiesen; die Gerichtskosten werden dem Gesuchsteller auferlegt.
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