2C_714/2025
Bundesgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Aufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung; Wegweisung aus der Schweiz
22. Juli
Sachverhalt
Eine peruanische Staatsangehörige ersuchte um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung mit einem italienischen Staatsangehörigen, der über eine Niederlassungsbewilligung verfügt und eine IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen bezieht. Die waadtländischen Behörden verweigerten die Bewilligung wegen des Risikos finanzieller Abhängigkeit und ordneten ihre Wegweisung an.
Erwägungen
• Eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung darf nur verweigert werden, wenn sich von vornherein ergibt, dass die betroffene Person nach der Eheschliessung nicht in der Schweiz zugelassen werden kann; dem Partner stand indessen kein abgeleitetes Recht gestützt auf das FZA zu, da seine niedrig entlöhnte Integrationsbeschäftigung ihn nicht als Arbeitnehmer qualifizierte.
• Das Kantonsgericht stellte das Risiko finanzieller Abhängigkeit fest, ohne die Auswirkungen allfälliger Einkünfte der Beschwerdeführerin auf den Anspruch oder die Höhe der Ergänzungsleistungen prospektiv zu prüfen oder eine konkrete Interessenabwägung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit vorzunehmen.
Entscheid
Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, gutgeheissen und die Sache wird zur ergänzenden Instruktion und neuen Entscheidung an das Kantonsgericht zurückgewiesen.