7F_15/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_1155/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 9. Januar 2026

8. September

Sachverhalt Nach der Nichteintretensverfügung des Freiburger Staatsministeriums wegen ungenügender Begründung seiner Beschwerde gegen die Verweigerung des Eintretens erhebt A.________ Revision des bundesgerichtlichen Urteils. Er ersucht zudem um die Bestellung eines amtlichen Rechtsbeistands. Erwägungen • Das Revisionsgesuch hat einen Revisionsgrund im Sinne von Art. 121 LTF zu bezeichnen und konkret darzulegen, inwiefern dieser erfüllt ist; der Gesuchsteller nennt weder ein versehentlich übergangenes erhebliches Faktum noch einen anderen gesetzlichen Revisionsgrund, der das angefochtene Urteil berühren würde. • Die Bestellung eines Rechtsbeistands durch das Bundesgericht setzt eine vollständige Unfähigkeit voraus, selbst zu handeln; da eine solche Unfähigkeit oder die Unmöglichkeit, einen Rechtsanwalt des Vertrauens zu mandatieren, nicht geltend gemacht wird, wird das entsprechende Gesuch abgewiesen. Entscheid Das Revisionsgesuch wird als unzulässig erklärt; es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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